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"Sklaventreiber" nicht immer eine Beleidigung.

Detmold:
Die 9. Kammer des Arbeitsgerichtes erklärte die Entlassung des Arbeitnehmers Tobias Nase für unwirksam. Nase bekam von dem Inhaber Heinz Penner der Firma Penner OHG die fristlose Kündigung wegen Beleidigung.

Der Chef teilt seiner Belegschaft vor 3 Wochen mit, dass sie wegen der schlechten Auftragslage täglich 2 Stunden mehr und ohne Lohnausgleich arbeiten müsse.

Der Mitarbeiter Nase fragte daraufhin Herrn Penner - seinen Chef, ob er ein "Sklaventreiber" sei. Prompt erhielt der Arbeitnehmer die fristlose Kündigung.

Mit Urteil vom 05.10.2007 entschied das Arbeitsgericht, dass der Begriff "Sklaventreiber" zwar überspitzt aber noch von der Meinungsfreiheit gedeckt sei. Ganz davon abgesehen, dass es nur eine leichte Verfehlung sei, die zuvor hätte abgemahnt werden müssen.

Vorgesetzter muß Vorbild sein.

Gelsenkirchen:
Der 63 jährige Polier Erwin Pupe der Baufirma Gruntze GmbH in Gelsenkirchen bekam nach dem Verzehr von 6 Flaschen Bier pneumatische Kompressionen und gab den 1 Euro Job Arbeitern W., H. und T. kurz vor Feierabend den Auftrag, den Keller eines neu errichteten Einfamilienhauses zu reinigen.

Erwin Pupe bückte sich, um einen leeren Eimer vom Boden aufzuheben.

In diesem Moment ließ Pupe ganz laut einen ziehen. Die drei 1 Euro Job Mitarbeiter waren zunächst ein wenig überrascht und brachen daraufhin in schallendes Gelächter aus.

Der Polier erklärte daraufhin seinen Untergebenen, dass sie gehen können und am nächsten morgen nicht wiederkommen bräuchten. Das Sozialamt kürzte daraufhin die Hilfe zum Lebensunterhalt bei allen drei 1 Euro Job Mitarbeitern.

Zu Unrecht hat das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen entschieden. Auch ein 1 Euro Job Arbeiter müsse sich nicht alles von seinen Vorgesetzten gefallen lassen. Dies gelte erst Recht, wenn der Chef so alholisiert sei, dass er keine vernünftigen Arbeitsanweisungen mehr erteilen könne und seine Mitarbeiter obendrein mit Blähungen schikaniere.

Überstunden nicht immer notwendig

Wanne-Eickel:
Der Aufsichtsratsvorsitzende der Supermarktkette Qualle AG, Franz Popel, teilt auf der Pressekonferenz vom 07.10.2007 mit, dass es zu keiner Einigung zwischen der Unternehmensleitung und den Arbeitnehmern gekommen sei.

Obwohl der weltweit vertretene Konzern auch in diesem Geschäftsjahr eine Gewinnmaximierung von 13 % verzeichnen konnte, müssen nach Auffassung der Firmenleitung ab Juli 2008 ca. 50.000 Stellen abgebaut werden, um auch international konkurrenzfähig zu bleiben.

Der notwendige Stellenabbau können nur dann verhindert werden, wenn die Belegschaft auf 20 % Prozent ihres Lohnes verzichte und und 20 Stunden mehr in der Woche arbeite.

Der Betriebsrat lehnte dieses Vorhaben mit einstimmiger Mehrheit ab und wies daraufhin, dass die internationale Konkurrenzfähigkeit auch dadurch gesichert werden könne, dass die Firmenmanager nicht mehr 30.000 Euro netto monatlich bekommen müßten sondern auch 8.000 Euro monatlich völlig ausreichen würden.

Für den nächsten Monat sind Warnstreiks vorgesehen. Die Qualle AG drohte damit die Produktionsstätten nach Osteuropa oder China zu verlegen.

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